§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Einzelunternehmer Timothy Stacey, Klingenhöhe 16, 97422 Schweinfurt, Telefonnummer: 0152 29556803, E-Mail-Adresse: info@fyrit-solutions.de, im Folgenden „Anbieter“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Kunde das Werk abgenommen hat. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB, wobei der Schwerpunkt auf Unternehmen und Vereinen liegt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter bietet ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Webhosting, Wartung, Support, Moodle und Plugin-Entwicklung.
(2) Die angebotenen Leistungen können einmalige Projektleistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Leistungen sein.
(3) Einmalige Projektleistungen:
a. Webdesign: Erstellung von individuellen Designs für Webseiten, einschließlich der Gestaltung von Benutzeroberflächen, Layouts und Grafikelementen, die auf die spezifischen Anforderungen und Wünsche des Kunden abgestimmt sind.
b. Website-Erstellung: Entwicklung und Implementierung von kompletten Websites, einschließlich der Programmierung von Frontend- und Backend-Komponenten, Integration von Content-Management-Systemen (CMS) und Anpassung an verschiedene Endgeräte (Responsive Design).
c. Webentwicklung: Programmierung und Anpassung von Webanwendungen und -diensten, einschließlich der Entwicklung individueller Funktionen und Module, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
d. Migrationen: Übertragung bestehender Websites oder Webanwendungen auf neue Hosting-Umgebungen oder Plattformen, einschließlich der Sicherstellung der Datenintegrität und minimaler Ausfallzeiten.
e. Moodle-Einrichtung: Installation und Konfiguration der Moodle-Lernplattform, einschließlich der Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Kunden und der Integration zusätzlicher Plugins und Funktionen.
f. Plugin-Entwicklung: Entwicklung individueller Plugins für Content-Management-Systeme oder andere Webanwendungen, die spezifische Funktionen und Erweiterungen bereitstellen, die nicht durch Standardlösungen abgedeckt sind.
(4) Laufende Leistungen:
a. Webhosting: Bereitstellung von Serverressourcen für den Betrieb von Websites und Webanwendungen, einschließlich der Verwaltung von Domains und der Sicherstellung der Erreichbarkeit der gehosteten Inhalte.
b. Wartung: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Websites und Webanwendungen, einschließlich der Installation von Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen und Performance-Optimierungen.
c. Updates: Durchführung von Software- und Systemupdates, um sicherzustellen, dass die verwendeten Technologien auf dem neuesten Stand sind und aktuelle Sicherheitsstandards erfüllen.
d. Support: Bereitstellung von technischer Unterstützung für den Betrieb und die Nutzung von Websites und Webanwendungen, einschließlich der Beantwortung von Fragen, der Lösung technischer Probleme und der Beratung zu Best Practices.
e. Betreuung: Kontinuierliche Unterstützung und Beratung des Kunden bei der Weiterentwicklung und Optimierung seiner Webpräsenz, einschließlich der Analyse von Nutzungsdaten und der Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen.
f. Backups: Regelmäßige Sicherung der Daten von Websites und Webanwendungen, um im Falle eines Datenverlustes eine schnelle Wiederherstellung zu ermöglichen.
g. Domainverwaltung: Verwaltung und Verlängerung von Domainregistrierungen, einschließlich der Konfiguration von DNS-Einstellungen und der Sicherstellung der Erreichbarkeit der Domains.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, externe Hosting-, Domain-, Plugin-, Software- und Zahlungsdienstleister zu nutzen. Die Bedingungen dieser Drittanbieter sind zu beachten und gelten ergänzend. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder sonstige Störungen, die durch Drittanbieter verursacht werden.
(6) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis, AGB oder sonstige rechtliche Inhalte müssen vom Kunden bereitgestellt oder über geeignete Generatoren, Anwälte oder Rechtsdienstleister erstellt werden. Für den Fall, dass der Anbieter solche Inhalte technisch einbindet oder auf Basis bereitgestellter Daten übernimmt, erfolgt dies ohne rechtliche Prüfung durch den Anbieter.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Kunden können Leistungen per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Webseite des Anbieters, telefonisch oder persönlich anfragen.
(2) Der Anbieter erstellt auf die Anfrage hin ein individuelles Angebot für den Kunden.
(3) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, z. B. per E-Mail, schriftlich, mündlich oder durch sonstige ausdrückliche Bestätigung.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienst- oder Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienst- oder Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(6) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
§ 4 Inhalt und Durchführung
(1) Der Anbieter erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt.
(4) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung oder Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung oder Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung oder Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(7) Der Anbieter muss die Dienstleistung oder Werkleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung oder Werkleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
(8) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
(9) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- und Werkleistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen und gegebenenfalls Zugangsberechtigungen.
(2) Sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Vorarbeiten durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, hat der Kunde diese rechtzeitig und ordnungsgemäß abzuschließen, sodass die Arbeiten des Anbieters ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über den Abschluss solcher Vorarbeiten.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. In solchen Fällen behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den Mehraufwand entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(4) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare Ereignisse oder Änderungen in der Arbeitsumgebung.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die Durchführung der Leistungen, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach Abschluss der Dienstleistung oder Abnahme der erbrachten Leistungen mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen.
(2) Für einmalige Leistungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung vereinbart werden.
(4) Laufende Leistungen werden je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich oder jährlich im Voraus berechnet.
(5) Die im Angebot angegebenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(6) Sollte der Anbieter künftig nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fallen, werden die Preise gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise in diesem Fall als Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(7) Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Anbieter vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Kunden verliert.
(8) Der Anbieter behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit.
(6) Kündigungen können schriftlich, in elektronischer Form gemäß § 126a BGB oder in Textform gemäß § 126b BGB abgegeben werden.
(7) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 8 Abnahme und Korrekturschleifen bei projektbezogenen Leistungen
(1) Bei projektbezogenen Leistungen sind grundsätzlich zwei Korrekturschleifen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs enthalten. Innerhalb dieser Korrekturschleifen kann der Kunde Änderungswünsche und Anpassungen mitteilen, die der Anbieter im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs umsetzt.
(2) Rückmeldungen, Korrekturwünsche oder Freigaben sind durch den Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vorlage des jeweiligen Zwischenstands zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Zwischenstand als abgenommen.
(3) Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet. Hierzu erstellt der Anbieter ein separates Angebot, das vom Kunden zu bestätigen ist, bevor die zusätzlichen Arbeiten beginnen.
(4) Nach finaler Freigabe oder Abnahme sind weitere Änderungen kostenpflichtig, sofern es sich nicht um Mängel oder technische Fehler der Leistung des Anbieters handelt. Mängel oder technische Fehler sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen, damit diese im Rahmen der Gewährleistung behoben werden können.
(5) Die Abnahme der projektbezogenen Leistungen erfolgt durch eine Abnahmeerklärung des Kunden. Erfolgt keine Abnahmeerklärung, gilt die Leistung spätestens nach Ablauf von 14 Kalendertagen nach Übergabe als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist Mängel rügt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, vor der finalen Abnahme des Projekts eine Teilleistung oder Zwischenstand zur Abnahme vorzulegen. Die Abnahme von Teilleistungen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Abnahme der Gesamtleistung.
§ 9 Schutzrechte
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Designs, Websites, Texten, Quellcode, Plugins und sonstigen Arbeitsergebnissen.
(2) Drittanbieter-Lizenzen, Themes, Plugins, Schriftarten, Bilder und sonstige externe Inhalte sind gesondert zu berücksichtigen und unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.
(3) Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den Vorschriften der §§ 634 ff. BGB.
(2) Unternehmer haben die Leistungen unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(3) Gewährleistungsansprüche des Kunden, der Verbraucher ist, verjähren bei Werkleistungen in zwei Jahren ab Abnahme der Leistung. Wenn der Kunde Unternehmer ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Abnahme bzw. Lieferung. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Bedienung, Veränderung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte entstanden sind. Ebenso sind Mängel ausgeschlossen, die auf natürlichen Verschleiß, höhere Gewalt oder äußere Einflüsse, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, zurückzuführen sind.
(5) Soweit der Anbieter Garantien für die Beschaffenheit der Leistung oder die Haltbarkeit bestimmter Eigenschaften übernommen hat, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem Kunden bei Vertragsschluss ausgehändigt werden. Garantien bestehen nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur nach Maßgabe des § 11 (Haftung) dieser AGB.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(5) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis, AGB oder sonstige rechtliche Inhalte müssen vom Kunden bereitgestellt oder über geeignete Generatoren, Anwälte oder Rechtsdienstleister erstellt werden. Wenn der Anbieter solche Inhalte technisch einbindet oder auf Basis bereitgestellter Daten übernimmt, erfolgt dies ohne rechtliche Prüfung.
(6) Der Anbieter nutzt externe Hosting-, Domain-, Plugin-, Software- und Zahlungsdienstleister. Die Bedingungen dieser Drittanbieter sind zu beachten und gelten ergänzend. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder sonstige Störungen, die durch Drittanbieter verursacht werden.
(7) Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu den vorherigen Absätzen, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(8) Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(9) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform, der elektronischen Form gemäß § 126a BGB oder der Textform gemäß § 126b BGB. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://www.fyrit-solutions.de/datenschutz
§ 14 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Anbieter bei Verbrauchern auf seine separate Widerrufsbelehrung unter https://www.fyrit-solutions.de/widerruf
(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.